Neues Gewalthilfegesetz – Schutz für viele, aber nicht für alle?
Am Freitag, den 31. Januar 2025, hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz setzt dringend notwendige Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt um. Es etabliert einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Schutz vor Gewalt und sichert mit einem Budget von 2,6 Milliarden Euro bis 2036 die finanzielle Unterstützung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bundesweit. Während frühere Entwürfe explizit auch trans, inter und nicht-binäre Personen (TIN*) berücksichtigten, beschränkt sich die endgültige Fassung des Gesetzes auf Druck der CDU-Fraktion darauf, nur cis-Frauen und Kinder als besonders schutzbedürftig zu benennen.
Wir begrüßen ausdrücklich diese längst überfällige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt sowie die erweiterte Unterstützung für Betroffene. Angesichts der anhaltend hohen Zahl von Femiziden und antifeministischen Straftaten ist dieser Schritt nicht nur notwendig, sondern überfällig. Allerdings ist es realitätsfern und fachlich nicht nachvollziehbar, dass trans, inter und nicht-binäre Personen als schutzbedürftige Zielgruppen aus dem Gesetz ausgeschlossen wurden.